Kredite für Unternehmensgründung
attraktive Angebote für einen guten Start
Für Ihre geplante Unternehmensgründung bzw. Unternehmenserweiterung gibt es einige interessante Kredite. Zum Beispiel von der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder der NRW Bank. Das Kreditprogramm, das sicherlich für die meisten Gründer in Frage kommt, ist das KFW Startgeld. Das Besondere daran ist die Haftungsfreistellung für die Hausbank, die tilgungsfreien Zeiten und der günstige Zinssatz.
1. ERP-Gründerkredit – StartGeld
Die Komplettlösung liegt bei 100.000 €
- davon bis zu 30.000 € für Betriebsmittel
- ab 2,07 % effektiver Jahreszins
- bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- bei Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 100.000 € beantragen
- Finanzierung nahezu aller Vorhaben in vollem Umfang- auch für Selbstständige im vorläufigen Nebenerwerb
- kein Eigenkapitalanteil notwendig
- leichter Zugang zum Kredit durch 80 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank
- Sie haften persönlich für die Rückzahlung des Kredits
- nicht mit anderen KfW-Krediten kombinierbar
Fördern: Wen?/Was?
- Existenzgründer
- auch Freiberufler
- Unternehmensnachfolger
- junge Unternehmen
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils
2. ERP-Kapital für Gründung
Bis zu 500.000 € Eigenkapitalplus
ab 0,40 % Sollzins
- für Existenzgründer im Haupterwerb
- bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- leichter Zugang zum Kredit durch 100 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank
- durch Eigenkapital-Charakter gute Grundlage für weitere Kredite
- mindestens 10 % der eigene Mittel erforderlic
Fördern: Wen?/Was?
- Existenzgründer
- auch Freiberufler
- Unternehmensnachfolger
- junge Unternehmen
- Investitionen
- Material- und Warenlager
- erste Messeteilnahme
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils
3. ERP-Gründerkredit – Universell
- ab 1 % effektiver Jahreszins
- für Gründer, Unternehmensnachfolger, Freiberufler und junge Unternehmen
- Finanzierung aller Formen der Existenzgründung in Deutschland, sogar im Ausland
- kombinierbar mit anderen Fördermitteln
- bis zu 25 Mio. Kredit möglich, um das Unternehmen die ersten 5 Jahre zufestigen
Fördern: Wen?/Was?
- Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
- Freiberufler
- Junge mittelständische Unternehmen
- Investitionen und Betriebsmittel
1. NRW.BANK.Gründungskredit
- die Förderart ist ein Darlehen; Bürgschaften/Garantien
- bis 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme
- der Mindestkredit liegt bei 25.000 €
- der Höchstbetrag liegt bei 10 Mio €
- die Laufzeit beträgt zwischen 5, 10 und 20 Jahre
- für kleine und mittlere Unternehmen werden Sonderkonditionen angeboten
- die Haftungsfreistellung wird für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 € angeboten
Fördern: Wen?/Was?
- Existenzgründer/-innen
- Gewerbliche Unternehmen
- Freie Berufe
- Gründung
- Betriebsmittel
- Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen
- Besicherungsmöglichkeiten
2. NRW.BANK.Universalkredit
- die Förderart ist ein Darlehen
- für Existenzgründerinnen und -gründer, mittelständische Unternehmen und Angehörige der freien Berufe
- eingesetzt zur Abdeckung, z.B. für Investitionsmaßnahmen und /oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf
- der Mindestkredit steht bei 25.000 €
- die Laufzeit beträgt 3 bis 10 Jahre, 15 Jahre und 20 Jahre
- die Voraussetzung ist, das die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt haben muss, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf
- der Antrag ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl der Hausbank zu stellen
Fördern: Wen?/Was?
- Gewerbliche Unternehmen
- Freie Berufe
- Existenzgründer/-innen
- Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen
- Betriebsmittel
- Gründung
nes Unternehmens oder Unternehmensanteils
3. NRW/EU.Mikrodarlehen
- fördern bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 € und 25.000 €
- die Laufzeit beträgt höchstens 6 Jahre
Fördern: Wen?/Was?
- Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen
- Kleinstunternehmen, die weniger als 5 Jahre bestehen sind
- Einzelunternehmen oder Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
- Personen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die selbstständig oder freiberuflich in NRW tätig sein wollen
- Existenzgründungen
Beratungsempfehlung
Für die Beantragung dieser Mittel ist immer ein qualifizierter Businessplan erforderlich. Lesen Sie hier mehr zum Thema Businessplan oder nehmen sie gerne Kontakt zu uns auf.
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