Gründungszuschuss
Sechs Monate Förderung für Ihre Existenzgründung
Zusätzlich monatlich 300€ für Ihre soziale Absicherung (verlängerbar)
Sechs Monate Förderung für Ihre Existenzgründung
Zusätzlich monatlich 300€ für Ihre soziale Absicherung (verlängerbar)
Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht?
Sie überlegen, sich aus dieser Situation heraus selbständig zu machen?
Sie möchten nach Möglichkeit den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen?
Und eine steuerfreie und nicht rückzahlbare Förderung von bis zu 20.000€ beantragen?
Gute Idee!
Der Schritt in die Selbstständigkeit kann eine aufregende und transformative Reise sein, besonders für diejenigen, die aus der Arbeitslosigkeit kommen und ihren eigenen Weg gehen wollen. Wenn Sie den Wunsch haben, Ihre eigene berufliche Zukunft zu gestalten und Ihre Leidenschaft in ein erfolgreiches Unternehmen umzuwandeln, dann ist der Gründungszuschuss ein wertvolles Instrument, das Ihnen dabei helfen kann. In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen einen Einblick in den Gründungszuschuss geben und Sie ermutigen, Ihre Träume zu verwirklichen.
Entdecken Sie die Vorteile, Möglichkeiten und unterstützenden Maßnahmen, die Ihnen dabei helfen können, Ihre Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgreich umzusetzen. Gehen Sie den Weg des Unternehmertums mit Zuversicht und lassen Sie sich von den Geschichten inspirieren, in denen Menschen wie Sie ihre eigene Erfolgsgeschichte geschrieben haben. Lesen Sie weiter und entdecken Sie, wie der Gründungszuschuss Ihnen den Weg zu einer neuen beruflichen Zukunft eröffnen kann.
Effektives Gründercoaching
Wir bereiten Sie auf Ihre Existenzgründung vor und erstellen mit Ihnen den Businessplan.
Kostenübernahme durch das Arbeitsamt möglich
Für die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt benötigen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutchein
Wer sich als Gründer abschrecken lässt und ohne den Antrag auf Gründungszuschuss gründet, verliert in der Regel den Anspruch auf den Zuschuss. Wer sich dagegen nicht beirren lässt, sondern mit professioneller Hilfe einen gut durchdachten Antrag und Businessplan einreicht, hat auch heute noch gute Chancen auf eine Förderung.
Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde bereits am 27.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Für die Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosengeld-Beziehern gilt ab diesem Tag:
Arbeitslosengeld-Bezieher, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen, sollten dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 27.12.2011
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, können zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den Gründungszuschuss erhalten.
1. Der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes entscheidet über die Förderung
Der Gründungszuschuss wird von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt. Der Bearbeiter der Arbeitsagentur entscheidet, wer die Förderung erhält. Seine Kriterien sind dabei die Tragfähigkeit des Konzeptes und die persönliche Eignung des Gründers für eine selbständige Tätigkeit. Sachverständige Unternehmensberater und die Industrie- und Handelskammern vor Ort prüfen die Tragfähigkeit der Geschäftsidee.
2. Die Förderung fällt insgesamt geringer aus
Gefördert wird beim Gründungszuschuss in zwei Phasen: In der ersten Phase wird die Grundförderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I zusätzlich einer Sozialversicherungspauschale von 300 Euro künftig nur noch sechs Monate lang ausgezahlt. Bisher erhielten Gründer diese Grundförderung neun Monate lang.
In der zweiten Phase erhalten Gründer die 300 Euro monatlich neun Monate lang. Bisher wurde die Sozialversicherungspauschale nur sechs Monate lang ausgezahlt, wenn die erste Phase ausgelaufen war. Damit liegt die mögliche Gesamtförderdauer weiterhin bei 15 Monaten.
3. Der Restanspruch auf Arbeitslosengeld wird auf 150 Tage ausgedehnt
Bisher mussten Gründer ihr Unternehmen spätestens dann gründen, wenn sie noch einen Restanspruch von 90 Tagen auf das Arbeitslosengeld I haben. Jetzt müssen sie sich schneller entscheiden, ob sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen: Der Restanspruch wird auf 150 Tage ausgedehnt.
4. Sperrzeiten
Arbeitnehmer, die ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erhalten für die Dauer einer Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung.
5. Steuern
Der Gründungszuschuss wird nicht versteuert.
Hinterlassen Sie beim Arbeitsamt einen überzeugenden Eindruck. Dabei zählt ein planvolles Auftreten ebenso wie das optische Erscheinungsbild – sowohl von sich als auch von den eingereichten Unterlagen.
Den Antrag auf den Gründungszuschuss müssen Sie bei der Arbeitsagentur stellen, bevor Sie Ihr Unternehmen gründen.
Bereiten Sie Ihr Gründungskonzept gut vor, indem Sie einen einwandfreien Businessplan ausarbeiten. Aus diesem Plan sollte deutlich hervorgehen, dass Sie fachlich, persönlich und kaufmännisch geeignet sind erfolgreich ein Unternehmen zu führen.
In der Regel werden folgende Unterlagen für den Gründungszuschuss benötigt: