Regeln für die Geschäftsbezeichnung

Die Geschäftsbezeichnung kann ein wichtiges Erfolgskriterium für Ihre Exis­ten­z­grün­dung sein.

Falls Gründer und Unternehmen sich für eine Rechtsform entscheiden, die nicht im Handelsregister eingetragen wird, gibt es die Möglichkeit, die so genannte Geschäftsbezeichnung zu nutzen, die im Geschäftsverkehr allerdings nur als Zusatz genutzt werden kann. Die Geschäftsbezeichnung unterscheidet sich von einem Firmennamen, der eher für den Geschäftsverkehr genutzt wird und den Betrieb kennzeichnet.

Eine Geschäftsbezeichnung ist ein Wahlname, der eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Mithilfe einer individuellen Geschäftsbezeichnung können sich Existenzgründer von anderen Unternehmen unterscheiden und somit eine eigene Identität herstellen. Auf diese Weise kann ein Unternehmen werbewirksam beschrieben werden. Für eine Geschäftsbezeichnung gilt es zu prüfen, ob sie bereits bestehenden Namen oder Bezeichnungen anderer Unternehmen gleicht oder ähnelt sowie ob Markenrechte verletzt werden könnten.

Zu beachtende Kriterien

  • Auf Angeboten, Rechnungen oder Briefen – also im Geschäftsverkehr – muss neben der Geschäftsbezeichnung der Vor- und Zuname der Gesellschafter angegeben werden. Hierbei handelt es sich um den “offiziellen Unternehmensnamen”. Dies ist für alle Arten von Geschäftsverkehr mit einem bestimmten Empfänger zu beachten.
  • Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist dieser Zusatz oder die gebräuchliche Abkürzung GbR nötig.
  • Bei Freiberuflern ist die Angabe des Familiennamens zusätzlich zur Geschäftsbezeichnung ausreichend.
  • Von der Partnergesellschaft dürfen Zusätze wie “und Partner” oder “Partnerschaft” geführt werden.
  • Unternehmen, die eine offene Verkaufsstelle haben, müssen die zusätzlichen Angaben zur Geschäftsbezeichnung am Eingang des Geschäfts deutlich lesbar anbringen.
Controllingsoftware_RentaS

Bestandteile

Für Werbemaßnahmen an einen unbestimmten Empfänger ist die Angabe der Geschäftsbezeichnung, die aus folgenden verschiedenen Elementen bestehen kann, ausreichend:

  • Verweis auf die Produkt- und Leistungspalette
  • Bezug zur Branche oder zur Tätigkeit, z.B. Transporte oder Drogerie
  • Phantasienamen als Option
  • Verwendung von Etablissementbezeichnungen, die das Geschäftslokal kennzeichnen, z.B. “Boutique La Belle”

Gültige Geschäftsbezeichnungen

Unternehmer wie Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister verzeichnet sind, können eine zulässige Geschäftsbezeichnung haben.

Falls ein Träger einer Geschäftsbezeichnung Bezeichnungsvorschriften missachtet oder eine unzulässige Bezeichnung führt, muss er mit Sanktionen rechnen. Dies können behördliche Bußgeldverfahren oder kostenpflichtige Abmahnungen durch das Registergericht sein. Des Weiteren kann ein Unternehmer, dessen Geschäftsbezeichnung auf einen vollkaufmännischen Betrieb hindeutet, dem strikten Recht der Vollkaufleute wie beispielsweise der Haftung für Schulden des Geschäftsvorgängers unterliegen. Auch sollte bei der Wahl der Geschäftsbezeichnung darauf geachtet werden, die Namensrechte bereits bestehender Unternehmen nicht zu verletzten.

Für die Recherche bestehender Firmen- und Markennamen können folgende Datenbanken verwendet werden:

Durch den Eintrag ins Handelsregister wird das Recht, einen Firmennamen zu nutzen, erworben. Mit diesem Eintrag gehen auch höhere formelle Anforderungen an das Unternehmen einher. So wird aus einer GbR eine OHG.

Ihr Feedback ist uns wichtig!

6 replies
  1. Paul Trabb
    Paul Trabb says:

    Ich habe vor ein Unternehmen zu gründen und versuche daher mich über alles so gut es geht zu informieren. Gut zu wissen, dass bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die gebräuchliche Abkürzung GbR nötig ist. Ich denke, ich werde mich vor der Umsetzung noch von einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht beraten lassen.

    Reply
    • Torsten Schrimper
      Torsten Schrimper says:

      Es freut mich zu hören, dass Sie sich intensiv über die Gründung eines Unternehmens informieren und professionelle Beratung in Betracht ziehen. Die Wahl einer Rechtsform wie einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfordert in der Tat besondere Aufmerksamkeit und rechtliche Beratung.

      Die Abkürzung “GbR” steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ist die gebräuchliche Bezeichnung für diese Rechtsform. Sie wird oft bei Partnerschaften oder Kooperationen verwendet, bei denen zwei oder mehrere Personen ein Unternehmen gründen und gemeinsam verantwortlich sind.

      Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht ist eine gute Entscheidung, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Aspekte und Anforderungen im Zusammenhang mit Ihrer geplanten Gründung verstehen. Ein Fachanwalt kann Ihnen dabei helfen, die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen zu wählen, die rechtlichen Grundlagen zu klären und den Gründungsprozess begleiten.

      Der Fachanwalt für Gesellschaftsrecht kann auch Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigen, um Ihnen maßgeschneiderte Empfehlungen und Lösungen zu bieten. Es ist wichtig, dass Sie alle rechtlichen Aspekte verstehen und mögliche Risiken oder Fallstricke vermeiden, um eine solide Grundlage für Ihren Unternehmenserfolg zu schaffen.

      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Unternehmensgründung und hoffe, dass die Beratung durch einen Fachanwalt Ihnen bei Ihren Entscheidungen weiterhelfen wird.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Torsten Schrimper

      Reply
  2. Leonie Schubert
    Leonie Schubert says:

    Danke für diesen Beitrag. Einer meiner Cousins überlegt, mit einem Freund ein Start-up zu gründen, allerdings muss er sich vorher noch mit seinen Steuern beschäftigen, damit eventuell mehr Geld zur Verfügung steht.

    Reply
    • Torsten Schrimper
      Torsten Schrimper says:

      Vielen Dank für Ihr Feedback und die zusätzlichen Informationen zu Ihrem Cousin, der ein Start-up gründen möchte. Es ist großartig, dass er diesen Schritt in die Selbstständigkeit erwägt. Ich wünsche Ihrem Cousin viel Erfolg bei seiner Start-up-Gründung und den damit verbundenen steuerlichen Angelegenheiten.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Torsten Schrimper

      Reply
  3. Will Niemer
    Will Niemer says:

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Existenzgründung. Ich war mal bei einer Existenzgründungsberatung für StartUps. Es ist gut zu Wissen, dass im Geschäftsverkehr neben der Geschäftsbezeichnung der Vor- und Zuname der Gesellschafter angegeben werden muss.

    Reply
    • Torsten Schrimper
      Torsten Schrimper says:

      Vielen Dank für Ihren Kommentar zu meinem Beitrag zum Thema Existenzgründung. Es freut mich, dass Sie den Beitrag hilfreich fanden. Sollten Sie weitere Fragen zur Existenzgründung oder anderen Themen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Torsten Schrimper

      Reply

Leave a Reply

Want to join the discussion?
Feel free to contribute!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Beratungsablauf BPW: 10 Schritte zur geförderten Unternehmensberatung

Der Beratungsablauf im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur geförderten Beratung – so funktioniert die Zusammenarbeit mit dem BPW-Förderprogramm
Torsten Schrimper - Unternehmensberater für BPW-Förderung

Torsten Schrimper – Ihr Wegbegleiter zur BPW-Förderung

Als erfahrener Unternehmensberater begleite ich Sie seit über 30 Jahren auf dem Weg zur erfolgreichen Gründung oder Übernahme. Insbesondere mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) helfe ich Ihnen, wertvolle Fördermittel zu erschließen und Ihre Beratungskosten zu reduzieren.

Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu Ihrem Unternehmenserfolg gestalten!

Kostenfreies Erstgespräch

Der erste Schritt auf unserem gemeinsamen Weg: In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns kennen und besprechen Ihre Situation, Ziele und Herausforderungen. So kann ich einschätzen, wie ich Sie optimal im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW unterstützen kann.

Tipp: Bereiten Sie wichtige Fragen und Unterlagen für das Erstgespräch vor, um direkt konkret in die Beratung einsteigen zu können.
1

Individuelles Angebot

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von mir ein schriftliches Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dieses enthält den Beratungsumfang, das Honorar und Informationen zur BPW-Förderung.

Tipp: Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) bietet Zuschüsse zwischen 50% und 80% der Beratungskosten – eine erhebliche finanzielle Entlastung für Sie.
2

Gespräch mit der Regionalstelle

In einem Online-Gespräch mit einer Wirtschaftsförderung oder IHK (als Beratungsstellen des BPW) werden Ihr Vorhaben und meine Beratungsleistung geprüft. Diese Regionalstellen sind offiziell mit der Prüfung beauftragt.

Tipp: Ich begleite Sie zu diesem Termin und helfe bei der Vorbereitung, damit das Gespräch optimal verläuft und die Förderchancen steigen.
3

Positives Votum

Nach erfolgreicher Prüfung erhält Ihr Vorhaben ein positives Votum von der Regionalstelle. Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur BPW-Förderung und bestätigt die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Projekts.

Tipp: Das Votum bedeutet noch keine endgültige Zusage, aber ist eine wesentliche Voraussetzung für den nächsten Schritt im Förderprozess.
4

Online-Antrag beim BPW

Jetzt stellen Sie online einen Antrag auf Förderung beim Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW). Der Antrag wird über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht und von der IFB GmbH als Bewilligungsbehörde bearbeitet.

Tipp: Die direkte Antragstellung erfolgt über das EFRE-Login-Portal. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf www.efre.nrw. Ich unterstütze Sie selbstverständlich bei allen Fragen zur Antragstellung.
5

Bewilligungsbescheid

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Darin wird die Höhe der Förderung festgelegt, die je nach Vorhaben zwischen 50% und 80% der Beratungskosten beträgt.

Tipp: Bewahren Sie den Bescheid gut auf – er ist für die spätere Auszahlung der Förderung unerlässlich und enthält wichtige Informationen zu den Förderbedingungen.
6

Beratungsvertrag & Anzahlung

Jetzt können wir den Beratungsvertrag schließen und mit der eigentlichen Arbeit beginnen. Eine Anzahlung auf mein Honorar erfolgt zu diesem Zeitpunkt, um die geförderte Unternehmensberatung zu starten.

Tipp: Im Vertrag werden alle Leistungen, Zeiträume und Zahlungsmodalitäten klar geregelt – so haben beide Seiten Planungssicherheit für den Beratungsprozess.
7

Durchführung der Beratung

Nun beginnt die eigentliche Beratungsarbeit – wir setzen gemeinsam die vereinbarten Maßnahmen um. Je nach Bedarf finden persönliche Treffen, Online-Meetings, Workshops oder andere Formate im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW statt.

Tipp: Eine aktive Mitarbeit Ihrerseits ist entscheidend für den Erfolg. Gemeinsam erarbeiten wir nachhaltige Lösungen für Ihr Unternehmen oder Gründungsvorhaben.
8

Abschluss & Restzahlung

Nach Abschluss der Beratung erfolgt die Zahlung des Resthonorars. Sie erhalten einen umfassenden Businessplan, der alle Maßnahmen, Ergebnisse und Empfehlungen für Ihr Gründungs- oder Übernahmevorhaben dokumentiert.

Tipp: Der Businessplan ist nicht nur für die BPW-Förderung wichtig, sondern dient Ihnen auch als Leitfaden für die weitere Umsetzung Ihres Vorhabens und bietet eine solide Grundlage für Bankgespräche.
9

Auszahlung des Zuschusses

Im letzten Schritt reichen Sie alle Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde ein. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des BPW-Zuschusses. So bekommen Sie einen erheblichen Teil Ihrer Beratungskosten zurück.

Tipp: Für die Auszahlung sind diverse Unterlagen erforderlich. Ich stelle sicher, dass alle Dokumente vollständig und korrekt sind, um eine reibungslose Förderauszahlung zu gewährleisten.
10

Ihr Unternehmenserfolg – mit Unterstützung des BPW

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ermöglicht Ihnen eine hochwertige Beratung zu deutlich reduzierten Kosten. Mit diesen EU- und landesgeförderten Mitteln investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens und schaffen eine solide Grundlage für nachhaltigen Erfolg.

Gefördert durch das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW), finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen

Geschäftsbeziehungen sind Vitamin B für Ihre Existenzgründung