Zahlen zuerst
Kapitalbedarf, laufende Kosten, private Ausgaben, der Umsatz, den Du zum Leben brauchst. Erst wenn das steht, wissen wir, ob das Vorhaben trägt.
Bis zu fünfzehn Monate Förderung, steuerfrei und ohne Rückzahlung — das ist die stärkste Starthilfe, die es für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gibt. Nur ist sie kein Anspruch, den man abholt. Die Agentur entscheidet nach Ermessen, und sie entscheidet anhand von Unterlagen.
Deshalb fängt die Arbeit nicht beim Antrag an, sondern bei den Zahlen, die darin stehen müssen.
Im Gespräch schauen wir zuerst auf Deine Frist — sie entscheidet, wie viel Zeit für die Unterlagen bleibt.
Torsten Schrimper
Dipl.-Kfm. · fachkundige Stelle für den Gründungszuschuss
Die Förderung läuft in zwei Stufen
Die zweite Stufe läuft nicht automatisch weiter. Sie muss gesondert beantragt werden.
Deine Zahl hängt an Deinem Arbeitslosengeld. Damit sie nachvollziehbar wird, hier eine Rechnung zum Mitrechnen — mit 1.500 € Arbeitslosengeld im Monat.
Beispiel: 1.500 € Arbeitslosengeld
Deine Zahl sieht anders aus, weil Dein Arbeitslosengeld anders ist. Im Gespräch rechnen wir sie gemeinsam aus.
Vier Dinge stehen im Gesetz. Am dritten scheitern die meisten, am vierten hakt es am häufigsten.
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Wer Bürgergeld bezieht, kommt nicht über diesen Weg — dort gibt es das Einstiegsgeld, eine andere Leistung mit anderen Regeln.
Mindestens fünfzehn Stunden in der Woche. Ein Nebenerwerb neben einer Anstellung wird nicht gefördert.
Das ist die Frist, die die meisten übersehen. Entscheidend ist nicht, wann Du den Antrag abgibst, sondern wie viel Anspruch am Tag der Aufnahme Deiner selbständigen Tätigkeit noch übrig ist. Wer zu lange wartet, verliert die Förderung, ohne dass jemand ihn warnt.
Eine unabhängige Stelle muss schriftlich bestätigen, dass Dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Das Gesetz nennt dafür unter anderem Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute — und fachkundige Beraterinnen und Berater. Diese Bescheinigung darf ich ausstellen.
Und dann gibt es noch zwei Sperren: Wer in den letzten 24 Monaten schon einmal gefördert wurde, bekommt in der Regel nichts mehr. Und mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Förderung.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Das heißt: Selbst wenn Du alle vier Voraussetzungen erfüllst, entsteht daraus kein Anspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, und sie muss überzeugt sein, dass Dein Vorhaben trägt und dass Du der Mensch bist, der es umsetzt.
Wer Dir dafür eine Erfolgsquote nennt, verspricht etwas, das ihm nicht gehört. Was sich beeinflussen lässt, ist die Qualität dessen, was auf dem Tisch der Sachbearbeiterin liegt — und das ist eine ganze Menge.
Dann lass ihn vorher prüfen — das ist die kleinere Aufgabe und oft die entscheidende.
Beides aus einer Hand: Ich baue mit Dir die Unterlagen — und ich bin die fachkundige Stelle, die sie am Ende bescheinigt.
Kapitalbedarf, laufende Kosten, private Ausgaben, der Umsatz, den Du zum Leben brauchst. Erst wenn das steht, wissen wir, ob das Vorhaben trägt.
Kein Mustertext, sondern Dein Markt, Deine Zahlen, Deine Lage — in der Form, die eine Agentur und später eine Bank lesen kann.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung, die dem Antrag beiliegen muss. Ich stelle sie aus, wenn die Zahlen sie hergeben.
Ich bescheinige nichts, was ich nicht selbst für tragfähig halte. Wenn die Rechnung nicht aufgeht, sage ich Dir das — lieber jetzt als in achtzehn Monaten.
Der Gründungsreife-Test gibt Dir in ein paar Minuten eine erste Einschätzung, und mit dem Rechner für private Ausgaben findest Du heraus, wie viel Du monatlich wirklich brauchst. Beides ohne Anmeldung.
So früh wie möglich — und in jedem Fall, bevor die 150 Tage Restanspruch unterschritten sind. Maßgeblich ist der Tag, an dem Du Deine selbständige Tätigkeit aufnimmst. Rechne rückwärts: Businessplan, Finanzplanung und Stellungnahme brauchen Zeit, und die Agentur braucht sie auch.
Nein. Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss, kein Darlehen, und er ist steuerfrei. Er unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt — er kann also den Steuersatz auf Deine übrigen Einkünfte erhöhen.
Nein, dieser Weg steht nur Beziehern von Arbeitslosengeld I offen. Für Bürgergeld gibt es das Einstiegsgeld — eine andere Leistung mit anderen Regeln, über die das Jobcenter entscheidet. Auch dabei kann ich Dich begleiten.
Nein. Die neun Monate mit 300 € musst Du gesondert beantragen und dabei nachweisen, dass Du hauptberuflich selbständig tätig bist und Dein Geschäft läuft. Wer das versäumt, verschenkt 2.700 €.
Nein, und niemand sonst kann das. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Was ich zusagen kann: Deine Unterlagen sind vollständig, Deine Zahlen sind hergeleitet, und ich stehe mit meiner Stellungnahme dahinter.
Das hängt vom Umfang ab — reicht eine Prüfung Deiner vorhandenen Planung, oder bauen wir alles von Grund auf? Im Strategiegespräch schauen wir uns Deine Lage an, danach bekommst Du eine klare Zahl. Das Gespräch selbst ist kostenfrei.
Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite stehen in § 93 und § 94 SGB III und in der Darstellung der Bundesagentur für Arbeit. Geprüft am 29. August 2026.
Gesetze ändern sich. Wenn Du diese Seite viel später liest, prüf die Zahlen bitte gegen die Seite der Bundesagentur — oder frag mich einfach.
Dann läuft der Zuschuss nicht automatisch weiter. Die zweiten neun Monate zu je 300 Euro musst Du eigens beantragen und Deine Geschäftstätigkeit darlegen. Ein Selbstläufer ist das nicht, ein Hürdenlauf aber auch nicht.
Wir schauen, wie viel Anspruch Du noch hast, wie viel Zeit für die Unterlagen bleibt und ob Dein Vorhaben die Tragfähigkeitsprüfung trägt.
Beziehst Du Bürgergeld? Dann führt der Weg über den AVGS