Bevor Sie sich mit Ihrer Fahrschule selbständig machen sollten Sie prüfen, ob Sie die nötigen Eigenschaften für die Selbstständigkeit mitbringen. Selbstständigkeit erfordert einiges an Kompetenzen und einen bestimmten Personentyp.
Als fachliche Voraussetzung sollten Sie bereits eine Fahrschulerlaubnis vom zuständigen Ordnungsamt. Diese erhalten nur ausgebildete Fahrlehrer.
Voraussetzungen für die Erlaubnis: der Antragsteller soll staatlich ein geprüfter Fahrlehrer und mindestens 25 Jahre alt sein. Man braucht 2 Jahre hauptberufliche Praxis als Fahrlehrer. Dazu kommt noch der Nachweis geeigneter Lehrmittel und Lehrfahrzeuge.
Für eine Selbständigkeit sollten Sie persönliche Kompetenzen wie Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Einsatzbereitschaft, Fleiß, Zielorientierung und Ehrgeiz aufweisen. Da Sie in einer Fahrschule ständig in direktem Kundenkontakt stehen, sollte Sie gute kommunikative Fähigkeit besitzen und durch Ihre offene und freundliche Art überzeugen können.
In einer Fahrschule fallen auch kaufmännische Aufgaben an. Sie müssen Rechnungen schreiben und die Zahlungseingänge kontrollieren. Sie sollten Ihre betrieblichen Abläufe organisieren und sind für die Kalkulation und Buchhaltung verantwortlich. Ihre steuerlichen Aufgaben können Sie natürlich auch an einen Steuerberater übertragen. Grundkenntnisse des Steuerrechts und der Buchführung sollten Sie sich aber auf jeden Fall aneignen. Denn so behalten Sie einen besseren Überblick über Ihre Finanzen.
Zudem sollte ein Konzept erarbeitet werden, mit dem festgehalten wird, wie das Unternehmen und das spezielle Angebot des Geschäftes ausgerichtet sein sollen.