Wenn Sie sich dazu entschlossen haben sich selbständig zu machen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie hierfür geeignet sind.
Zu den fachlichen Voraussetzungen gehören in diesem Fall in erster Line, dass Sie die nötigen Sprachkompetenzen aufweisen.
Für gerichtliche, behördliche oder notarielle Zwecke dürfen nur vereidigte Dolmetscher herangezogen werden. Die entsprechende Zulassung erfolgt nach Landesrecht. Basis der Zulassung zu Gericht sind fachliche Kompetenzen und persönliche Integrität. Zur fachlichen Eignung gehört ausdrücklich, dass der Dolmetscher (auch Übersetzer) sattelfest in der deutschen Rechtsterminologie ist.
Zudem sollten Sie klären, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen oder freiberuflich tätig sein können. Die Voraussetzungen sind im § 18 EStG geregelt. Für Freiberufler entfallen die Gewerbesteuer und auch die IHK Beiträge.
Für eine Selbständigkeit sollten Sie persönliche Kompetenzen wie Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Einsatzbereitschaft, Fleiß, Zielorientierung und Ehrgeiz aufweisen.
Als Selbständiger haben Sie auch viele kaufmännische Aufgaben. Sie müssen Rechnungen schreiben und die Zahlungseingänge kontrollieren. Sie müssen Ihre betrieblichen Abläufe organisieren und sind für die Kalkulation und Buchhaltung verantwortlich. Ihre steuerlichen Abwicklungen können Sie natürlich auch an einen Steuerberater delegieren. Grundkenntnisse des Steuerrechts sollte Sie sich aber auf jeden Fall aneignen.