Gründung aus Hartz IV: Einstiegsgeld
Wer ALG II bezieht und sich beruflich selbständig machen möchte, kann Einstiegsgeld beantragen. Dessen Bewilligung liegt allerdings im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Die Bewilligungsdauer des Einstiegsgeld ist auf maximal 24 Monate begrenzt.
Um Ihre individuellen Fragen zu klären, sprechen Sie uns einfach an: Telefon 0201 5203862.

Ausschlaggebend für die Bewilligung der Förderung bei selbständiger Tätigkeit ist die Einreichung aussagekräftiger Unterlagen zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens. Da Einstiegsgeld als Ermessensleistung gewährt wird, sind die Bewilligungschancen im Einzelfall umso größer, je mehr der Sachbearbeiter von dem Gründungskonzept und überzeugt wird.
Der Antragsteller muss dem Leistungsträger daher einen ausgereiften Businessplan vorlegen, in den sämtliche entscheidungsrelevanten Fakten und Umstände Berücksichtigung finden. Er sollte ausführliche Angaben zu mindestens folgenden Komplexen enthalten
“Bei Gründerinnen und Gründern werden vor einer positiven Förderentscheidung außerdem die prognostizierte wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens und die persönliche Eignung für die angestrebte Selbständigkeit geprüft. Diese Prüfung soll Sie dabei unterstützen, Ihre Entscheidung für eine Selbständigkeit abzusichern, und ist an die Erwartung gebunden, dass Sie die Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes dauerhaft überwinden.” Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Bereits seit 2009 gibt es zusätzlich zum Einstiegsgeld die Möglichkeit, Darlehen oder Zuschüsse für notwendige Investitionen, zu erhalten.
Für die Prüfung der Bewilligung dieser Fördermittel wird ein besonders qualifizierter Businessplan benötigt, den wir gerne mit Ihnen gemeinsam erarbeiten. Das Honorar für diese Beratung kann mit 80% Zuschuss gefördert werden.
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Ihre Geschäftsidee ist Ihre Chance auf eine neue berufliche Zukunft. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Schritt in die Selbstständigkeit erfolgreich wagen.
Ihre Perspektive: Einstiegsgeld & Coaching
Auch mit Bürgergeld können Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Das Einstiegsgeld unterstützt Sie finanziell beim Start, während ein professionelles Coaching Ihnen die nötige Sicherheit gibt. Diese Kombination ermöglicht es Ihnen, Ihre Geschäftsidee in die Realität umzusetzen und den Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu starten.
Die wichtigsten Voraussetzungen
Beendigung der Hilfebedürftigkeit
Die geplante Selbstständigkeit muss geeignet sein, Ihre Hilfebedürftigkeit langfristig zu beenden oder zumindest zu verringern.
Tragfähigkeitsprüfung
Eine fachkundige Stelle (wie z.B. ein Gründungsberater ) muss die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee positiv bewerten.
So unterstützen wir Sie
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stellen sicher, dass Ihr Antrag beim Jobcenter die besten Erfolgsaussichten hat.
1. Prüfung der Idee
Gemeinsame Analyse und Schärfung Ihrer Geschäftsidee.
2. Erstellung der Unterlagen
Hilfe bei der Ausarbeitung des Businessplans und der Finanzplanung.
3. Antrag & Begleitung
Unterstützung bei der Beantragung und als Ansprechpartner für das Jobcenter.
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