Gründungszuschuss: Ihr Weg in die Selbstständigkeit
Sechs Monate Förderung für Ihre Existenzgründung
Zusätzlich monatlich 300€ für Ihre soziale Absicherung (verlängerbar)
- Sind Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht?
- Überlegen Sie, sich aus dieser Situation heraus selbständig zu machen?
- Möchten Sie den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen und eine steuerfreie, nicht rückzahlbare Förderung von bis zu 20.000€ beantragen?
Dann haben Sie eine gute Entscheidung getroffen!
Der Schritt in die Selbstständigkeit kann eine aufregende und transformative Reise sein, besonders für diejenigen, die aus der Arbeitslosigkeit kommen und ihren eigenen Weg gehen wollen.
Wenn Sie den Wunsch haben, Ihre berufliche Zukunft selbst zu gestalten und Ihre Leidenschaft in ein erfolgreiches Unternehmen umzuwandeln, dann ist der Gründungszuschuss ein wertvolles Instrument, das Ihnen dabei helfen kann.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Einblick in den Gründungszuschuss und ermutigen Sie, Ihre Träume zu verwirklichen. Entdecken Sie die Vorteile, Möglichkeiten und unterstützenden Maßnahmen, die Ihnen helfen können, Ihre Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgreich umzusetzen.
Effektives Gründercoaching
Wir bereiten Sie umfassend auf Ihre Existenzgründung vor und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Businessplan.
Kostenübernahme durch das Arbeitsamt möglich
Für die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt benötigen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Kundenmeinung
„Die Zusammenarbeit mit Herrn Schrimper war einfach herausragend. Von Anfang an fühlte ich mich als Partner und nicht nur als Kunde. Sein Fachwissen und seine persönliche Hingabe sind beeindruckend. Er versteht nicht nur die komplexen Herausforderungen meines Unternehmens, sondern bietet auch klare und umsetzbare Lösungen. Herr Schrimper ist nicht nur ein Berater, sondern ein wahrer Partner auf dem Weg zum Erfolg. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen.“
ProvenExpert
Gute Chancen auf Förderung
Für Gründerinnen und Gründer birgt der Weg zur Selbstständigkeit neben Herausforderungen auch großartige Chancen, insbesondere wenn es um finanzielle Unterstützung geht.
Der Gründungszuschuss ist eine solche Chance, die man nicht leichtfertig auslassen sollte. Eine fundierte Vorbereitung und die Einreichung eines durchdachten Antrags und Businessplans mit professioneller Unterstützung können die Tür zu wertvoller Förderung öffnen.
Mit Engagement und dem richtigen Know-how stehen die Chancen gut, die finanzielle Unterstützung zu erhalten, die Ihrem Gründungsvorhaben den nötigen Schub gibt.
Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde bereits am 27.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für die Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosengeld-Beziehern gilt ab diesem Tag:
- Der Gründungszuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht.
- In den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) erhalten Existenzgründer den Gründungzuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) in Höhe von 300 Euro monatlich geleistet werden.
- Unverändert ist die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen.
- Ebenfalls unverändert müssen Gründungswillige die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nachweisen. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung.
Arbeitslosengeld-Bezieher, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen, sollten dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 27.12.2011
Allgemeine Informationen
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, können zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den Gründungszuschuss erhalten.
- Der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes entscheidet über die FörderungDer Gründungszuschuss wird von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt. Der Bearbeiter der Arbeitsagentur entscheidet, wer die Förderung erhält. Seine Kriterien sind dabei die Tragfähigkeit des Konzeptes und die persönliche Eignung des Gründers für eine selbständige Tätigkeit. Sachverständige Unternehmensberater und die Industrie- und Handelskammern vor Ort prüfen die Tragfähigkeit der Geschäftsidee.
- Die Förderung fällt insgesamt geringer ausGefördert wird beim Gründungszuschuss in zwei Phasen: In der ersten Phase wird die Grundförderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I zusätzlich einer Sozialversicherungspauschale von 300 Euro künftig nur noch sechs Monate lang ausgezahlt. Bisher erhielten Gründer diese Grundförderung neun Monate lang.
In der zweiten Phase erhalten Gründer die 300 Euro monatlich neun Monate lang. Bisher wurde die Sozialversicherungspauschale nur sechs Monate lang ausgezahlt, wenn die erste Phase ausgelaufen war. Damit liegt die mögliche Gesamtförderdauer weiterhin bei 15 Monaten.
- Der Restanspruch auf Arbeitslosengeld wird auf 150 Tage ausgedehntBisher mussten Gründer ihr Unternehmen spätestens dann gründen, wenn sie noch einen Restanspruch von 90 Tagen auf das Arbeitslosengeld I haben. Jetzt müssen sie sich schneller entscheiden, ob sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen: Der Restanspruch wird auf 150 Tage ausgedehnt.
- SperrzeitenArbeitnehmer, die ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erhalten für die Dauer einer Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung.
- SteuernDer Gründungszuschuss wird nicht versteuert.
Fazit für Gründer aus der Arbeitslosigkeit
Liebe Gründerinnen und Gründer,
wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ist es wichtig, beim Arbeitsamt einen überzeugenden Eindruck zu hinterlassen. Dabei zählt nicht nur Ihr Auftreten, sondern auch die Qualität der eingereichten Unterlagen.
Denken Sie daran, den Antrag auf den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur zu stellen, bevor Sie Ihr Unternehmen gründen.
Ein solides Gründungskonzept ist der Schlüssel zum Erfolg. Arbeiten Sie einen einwandfreien Businessplan aus, der Ihre fachliche, persönliche und kaufmännische Eignung unterstreicht.
Für den Gründungszuschuss benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Ausgefüllter Antrag auf Gründungszuschuss
- Businessplan, inklusive:
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Liquiditätsplanung
- Lebenslauf
- Bestätigung der fachkundigen Stelle
- Kopie der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt (für gewerbliche Berufe) – Achtung! Erst den Antrag auf Gründungszuschuss stellen!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Kostenlose Gründungsberatung mit AVGS
Auf dem spannenden Pfad zur Selbstständigkeit gibt es einen verlässlichen Wegweiser: den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) des Arbeitsamtes!
Haben Sie den Traum, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen? Wir sind hier, um diesen Traum Wirklichkeit werden zu lassen – mit Enthusiasmus und einer umfassenden, kostenfreien Beratung, ermöglicht durch den AVGS. Das Arbeitsamt bietet mit dem AVGS eine fantastische Möglichkeit, professionelle Unterstützung zu erhalten, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
Lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für Ihren Erfolg legen. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie mehr darüber, wie wir Sie mit dem AVGS auf Ihrer Reise unterstützen können. Der erste Schritt in Richtung einer erfolgreichen Zukunft beginnt hier – und wir sind an Ihrer Seite.
Weitere Fragen zum Gründungszuschuss?
Sind Sie neugierig geworden und haben Fragen zum Gründungszuschuss? Oder sind Sie bereit, den ersten Schritt in Richtung eines kostenlosen Erstgesprächs zu machen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen den Weg zu erleichtern und gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten zu entdecken, die vor Ihnen liegen.
Kontaktieren Sie uns direkt – Wir sind nur einen Anruf entfernt
Falls Sie ein Telefonat bevorzugen, erreichen Sie uns unter der Telefonnummer:
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Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und gemeinsam herauszufinden, wie wir Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg unterstützen können.
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