Gründungszuschuss: Der Gründungszuschuss entscheidet sich, bevor Du ihn beantragst.
Was Du bekommen kannst
- 6 Monate
- Arbeitslosengeld + 300 €
- 9 Monate
- 300 € im Monat
Im Beispiel mit 1.500 € Arbeitslosengeld — steuerfrei · Zuschuss, kein Darlehen 13.500 €
Was dafür stehen muss
- 150 Tage
- Restanspruch am Tag der Gründung — mindestens
- Unterlagen
- Businessplan, Finanzplanung und die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
- Ermessen
- Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall
Bis zu fünfzehn Monate Förderung, steuerfrei und als Zuschuss statt Darlehen — das ist die stärkste Starthilfe, die es für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gibt. Nur ist sie kein Anspruch, den man abholt. Die Agentur entscheidet nach Ermessen, und sie entscheidet anhand von Unterlagen.
Deshalb fängt die Arbeit nicht beim Antrag an, sondern bei den Zahlen, die darin stehen müssen.
Torsten Schrimper · Dipl.-Kfm. · fachkundige Stelle für den Gründungszuschuss
Wie viel, und wie lange
Deine Zahl hängt an Deinem Arbeitslosengeld. Trag Deinen Betrag ein — die Rechnung rechnet sofort mit. Damit sie nachvollziehbar wird, hier eine Rechnung zum Mitrechnen — mit 1.500 € Arbeitslosengeld im Monat.
Beispiel: 1.500 € Arbeitslosengeld
Der Betrag aus Deinem Bewilligungsbescheid, in Euro.
- Phase 1 · 6 Monate
- 10.800 €
- 6 × (1.500 € + 300 €) für Deinen Lebensunterhalt gedacht, nicht für Investitionen
- Phase 2 · 9 Monate
- 2.700 €
- 9 × 300 € läuft nicht automatisch weiter: gesonderter Antrag, und Du musst hauptberuflich selbständig tätig sein
- Rechnerische Förderung bei Bewilligung beider Phasen
Orientierungsrechnung, keine Förderzusage. Der Rechner verwendet Deine Eingabe und die gesetzlichen Grundregeln zum Gründungszuschuss. Ob und in welcher Höhe die Förderung tatsächlich bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Die zweite Förderphase muss gesondert beantragt werden.
Rechtsstand: 3. Oktober 2026 · Grundlage: §§ 93, 94 SGB III und Bundesagentur für Arbeit
Die Frist: 150 Tage am Tag der Gründung
Es zählt der Tag, an dem Du Deine selbständige Tätigkeit aufnimmst: An diesem Tag müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld übrig sein. Den Antrag stellst Du vorher.
- Anspruch insgesamt
- 360 Tage
- am Gründungstag noch übrig, mindestens
- − 150 Tage
- Bezug bis zur Gründung, höchstens
- 210 Tage
Bis dahin müssen Antrag, Businessplan, Finanzplanung und die Stellungnahme der fachkundigen Stelle fertig sein — rechne rückwärts. Dein Datum rechnet der Gründungszuschuss-Rechner aus: Deine Frist mit Datum ausrechnen
Im Gespräch schauen wir zuerst auf Deine Frist — sie entscheidet, wie viel Zeit für die Unterlagen bleibt.
Gründungszuschuss besprechenUnd deshalb brauchst Du belastbare Unterlagen
Die Agentur entscheidet anhand dessen, was vor ihr liegt. Jede Unterlage beantwortet eine Frage — und jede baut auf der vorigen auf.
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Geschäftsidee
Was bietest Du an, für wen — und was bringst Du dafür mit?
Dein Teil Die Idee und Dein Lebenslauf: Das Gesetz verlangt, dass Du Deine Kenntnisse und Fähigkeiten darlegst.
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Businessplan
Was willst Du machen, und für wen?
Was ich dabei mache Kein Mustertext, sondern Dein Markt, Deine Zahlen, Deine Lage — in der Form, die eine Agentur und später eine Bank lesen kann. Was im Businessplan steht
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Finanzplanung
Kann das wirtschaftlich funktionieren — und kannst Du davon leben?
Was ich dabei mache Kapitalbedarf und Finanzierung, Umsatz, laufende Kosten und Deine privaten Ausgaben, gerechnet in RentaS, meiner eigenen Controllingsoftware. Erst wenn das steht, wissen wir, ob das Vorhaben trägt.
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Tragfähigkeitsbescheinigung
Trägt das Vorhaben wirtschaftlich? Eine fachkundige Stelle beurteilt das schriftlich; ihre Stellungnahme liegt dem Antrag bei.
Grundlage der Stellungnahme laut Fachlichen Weisungen der Bundesagentur:
- Businessplan
- Lebenslauf mit Deinen Qualifikationen
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Was ich dabei mache Ich stelle sie als fachkundige Stelle aus — wenn die Zahlen sie hergeben.
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Entscheidung der Agentur
Wird gefördert?
Bei der Agentur Die Agentur für Arbeit entscheidet im Ermessen — anhand dessen, was vorliegt.
Schritt 2 bis 4 aus einer Hand. Ich baue mit Dir die Unterlagen — und ich bin die fachkundige Stelle, die sie am Ende bescheinigt.
Ich bescheinige nichts, was ich nicht selbst für tragfähig halte. Wenn die Rechnung nicht aufgeht, sage ich Dir das — lieber jetzt als in achtzehn Monaten.
Wir schauen, was schon steht und was noch fehlt — und ob die Zeit bis zu Deiner Frist reicht.
Gründungszuschuss besprechenNoch nicht sicher, ob Dein Vorhaben trägt?
Der Gründungsreife-Test gibt Dir in ein paar Minuten eine erste Einschätzung, und mit dem Rechner für private Ausgaben findest Du heraus, wie viel Du monatlich wirklich brauchst. Beides ohne Anmeldung. Und an einem durchgerechneten Musterfall siehst Du, wie diese Zahlen später zusammenhängen.
Was erfüllt sein muss
Fünf Dinge stehen im Gesetz. Die letzten drei entscheiden sich, bevor Du den Antrag stellst.
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Du beziehst Arbeitslosengeld I
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Wer Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld) bezieht, kommt nicht über diesen Weg — dort gibt es das Einstiegsgeld, eine andere Leistung mit anderen Regeln.
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Du bist hauptberuflich selbständig
Mindestens fünfzehn Stunden in der Woche. Ein Nebenerwerb neben einer Anstellung wird nicht gefördert.
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Am Tag der Gründung sind noch mindestens 150 Tage Anspruch übrig
Diese Frist wird leicht übersehen: Es zählt der Tag, an dem Du Deine selbständige Tätigkeit aufnimmst — den Antrag stellst Du vorher. Wer zu lange wartet, verliert die Förderung, ohne dass jemand ihn warnt.
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Eine fachkundige Stelle bescheinigt die Tragfähigkeit
Eine unabhängige Stelle muss schriftlich bestätigen, dass Dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Das Gesetz nennt dafür insbesondere Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur kommen auch steuer- und wirtschaftsberatende Berufe mit Schwerpunkt Gründungsberatung in Betracht. Diese Bescheinigung darf ich ausstellen.
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Du legst dar, dass Du das Vorhaben umsetzen kannst
Das Gesetz verlangt, dass Du Deine Kenntnisse und Fähigkeiten für die selbständige Tätigkeit darlegst — fachlich und kaufmännisch. Deshalb gehört Dein Lebenslauf zu den Unterlagen.
Und dann gibt es noch zwei Sperren
- 24 Monate
- Wer in den letzten 24 Monaten schon einmal gefördert wurde, bekommt in der Regel nichts mehr.
- Regelaltersgrenze
- Mit ihrem Erreichen endet die Förderung.
Warum niemand Dir die Bewilligung versprechen kann
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Das heißt: Selbst wenn Du alle fünf Voraussetzungen erfüllst, entsteht daraus kein Anspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, und sie muss überzeugt sein, dass Dein Vorhaben trägt und dass Du der Mensch bist, der es umsetzt.
Wer Dir dafür eine Erfolgsquote nennt, verspricht etwas, das ihm nicht gehört. Was sich beeinflussen lässt, ist die Qualität dessen, was auf dem Tisch der Sachbearbeiterin liegt — und das ist eine ganze Menge.
Was niemand versprechen kann
Die Bewilligung. Sie liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit.
Woran es in der Praxis hakt
- Der Umsatz ist gesetzt, nicht hergeleitet. Eine Zahl ohne Rechenweg überzeugt niemanden, der jeden Tag solche Pläne liest.
- Die private Seite fehlt. Wovon Du in den ersten Monaten lebst, ist Teil der Tragfähigkeit — nicht Privatsache.
- Die Kosten sind zu niedrig angesetzt. Versicherungen, Beiträge, Ausfalltage, das eigene Auto: was fehlt, fällt auf.
- Der Zeitpunkt stimmt nicht. Erst anmelden, dann beraten lassen — und dabei die 150 Tage reißen.
Du hast schon einen Plan und bist unsicher, ob er das aushält?
Dann lass ihn vorher prüfen — das ist die kleinere Aufgabe und oft die entscheidende.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor dem Tag, an dem Du Deine selbständige Tätigkeit aufnimmst — der Antrag muss vorher gestellt sein. An diesem Tag müssen außerdem noch mindestens 150 Tage Anspruch übrig sein. Rechne rückwärts: Businessplan, Finanzplanung und Stellungnahme brauchen Zeit, und die Agentur braucht sie auch.
Muss ich das Geld zurückzahlen?
Nein. Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Er ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Ich beziehe Grundsicherungsgeld. Bekomme ich auch Gründungszuschuss?
Nein, dieser Weg steht nur Beziehern von Arbeitslosengeld I offen. Für Grundsicherungsgeld gibt es das Einstiegsgeld — eine andere Leistung mit anderen Regeln, über die das Jobcenter entscheidet. Auch dabei kann ich Dich begleiten.
Bekomme ich die zweite Stufe automatisch?
Nein. Die neun Monate mit 300 € musst Du gesondert beantragen und dabei nachweisen, dass Du hauptberuflich selbständig tätig bist und Dein Geschäft läuft. Wer das versäumt, verschenkt 2.700 €.
Kannst Du mir die Bewilligung garantieren?
Nein, und niemand sonst kann das. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Was ich zusagen kann: Deine Unterlagen sind vollständig, Deine Zahlen sind hergeleitet, und ich stehe mit meiner Stellungnahme dahinter.
Was kostet mich das?
Das hängt vom Umfang ab — reicht eine Prüfung Deiner vorhandenen Planung, oder bauen wir alles von Grund auf? Im Strategiegespräch schauen wir uns Deine Lage an, danach bekommst Du eine klare Zahl. Das Gespräch selbst ist kostenfrei.
Woher diese Angaben stammen
Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite stehen in § 93 und § 94 SGB III, in der Darstellung der Bundesagentur für Arbeit und in ihren Fachlichen Weisungen zum Gründungszuschuss. Geprüft am 3. Oktober 2026.
Gesetze ändern sich. Wenn Du diese Seite viel später liest, prüf die Zahlen bitte gegen die Seite der Bundesagentur — oder frag mich einfach.
Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt und erbringe keine Rechtsberatung. Die rechtlichen Hinweise auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Einordnung im Zusammenhang mit der Gründungsberatung. Für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Einzelfalls wende Dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit.
Und nach den ersten sechs Monaten?
Dann läuft der Zuschuss nicht automatisch weiter. Die zweiten neun Monate zu je 300 Euro musst Du eigens beantragen und Deine Geschäftstätigkeit darlegen. Ein Selbstläufer ist das nicht, ein Hürdenlauf aber auch nicht.
Der erste Schritt ist ein Blick auf Deine Frist.
Wir schauen, wie viel Anspruch Du noch hast, wie viel Zeit für die Unterlagen bleibt und ob Dein Vorhaben die Tragfähigkeitsprüfung trägt.
Beziehst Du Grundsicherungsgeld? Dann führt der Weg über den AVGS