Kostenlose Gründungsberatung! Geht das auch?
Ja. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt oder Jobcenter. Beantragen Sie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bei Ihrem zuständigen Amt einen sogenannten AVGS Gutschein gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (SGBIII).
Wir können Ihnen folgenden Beratungsumfang anbieten:
- 100 Unterrichtseinheiten
- 50 Unterrichtseinheiten
- 35 Unterrichtseinheiten
- 20 Unterrichtseinheiten
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Beispielsweise kann in dieser zeit auch ein qualifizierter Businessplan erstellt werden.
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Ich freue mich auf Sie!