Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden.

Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie sich selbstständig machen wollen und Ihre Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat. Die Förderungsdauer beträgt maximal 24 Monate.

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihr persönlicher Ansprechpartner beim Jobcenter. Der Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf der Grundlage Ihrer monatlichen Regelleistung errechnet. Ergänzend dazu können Sie einen Betrag erhalten, der die vorherige Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, die Größe Ihres Haushaltes oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Für die Beantragung des Einstiegsgelds sind einige Unterlagen notwendig. In der Regel ist auch ein Businessplan zu erstellen.

Darin muss das geplante Geschäftsmodell beschrieben werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Beschreibung gut verständlich und auch für fachfremde Personen nachvollziehbar ist.

Weiterhin muss ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan eingereicht werden. Hier sollten sämtliche Kosten verzeichnet sein, die bei der Umsetzung des Gründungsvorhabens entstehen, bevor dieses eigene Erträge erwirtschaften kann.

Eine Rentabilitätsplanung gehört ebenfalls zu den geforderten Unterlagen. Manche Jobcenter fordern sogar eine monatliche detaillierte Liquiditätsplanung über drei Kalenderjahre sowie eine detaillierte Planung der privaten Ausgaben und dies ebenfalls über drei Kalenderjahre.

Was in einen Businessplan gehört und wie dieser zu gliedern ist lesen Sie auf den Seiten Businessplan und Erfolgsplanung.

Bedenken Sie in jedem Fall, dass der Zuschuss nur dann genehmigt wird, wenn die Aussicht darauf besteht, dass Ihre neue Tätigkeit sich zu einer tragfähigen Existenz entwickelt.

Möglicherweise fördert das Jobcenter sogar meine Beratungsleistung für Sie. Ob das möglich ist, prüfen wir gemeinsam.